Aufnahme & Studienbeginn

Aufnahme / Studienanfänger

Online-Immatrikulation

Bitte informieren Sie sich vorher genau über das Studium. Sie können dann hier online einen Antrag auf Immatrikulation stellen:

Antrag auf Immatrikulation


Folgen Sie dort der Anleitung und geben Sie Ihre Daten vollständig ein.

1.Schritt: EMail-Adresse und Grunddaten eingeben, danach werden Sie freigeschalten und Sie erhalten ein automatisches Email (bitte notfalls auch im Spam-Ordner nachschauen!).

2.Schritt nach Freigabe: alle weiteren Daten eingeben und Antrag abschließen -> dann werden Sie auch offiziell an der Hochschule aufgenommen und Sie erhalten eine Matrikelnummer.


Notwendige Unterlagen für die Immatrikulation

Neu-Inskribierende laden online folgende Dokumente hoch:

  1. Matura (Abitur) oder Studienberechtigungsprüfung*)
  2. Nicht-Deutschsprachige: Deutschnachweis*)
  3. Lateinnachweis*)
  4. Griechischnachweis*)
  5. Reisepass oder Personalausweis
  6. Abgangsbescheinigung einer anderen Hochschule oder Universität*)
  7. Für Priesteramtskandidaten und Ordensleute: Erlaubnis des Oberen zum Studium (Formular im Sekretariat erhältlich)
  8. Einverständniserklärung mit den Rechtsgrundsätzen der Hochschule (Formular im Sekretariat erhältlich)
  9. Digitales Portrait
  10. Kurzer tabellarischer Lebenslauf, handsigniert
  11. Österreichische Sozialversicherungsnummer *)

*) – insofern vorhanden

Aufnahme zum Studium

§ 7 der Statuten von 2009 lautet:

  1. Entsprechend der Gründungsintention werden an der Hochschule vor allem folgende Studierende zum ordentlichen oder außerordentlichen Studium zugelassen:
    • Zisterzienser
    • Ordensleute und Kandidaten aus monastischen und anderen Orden, aus Instituten des gottgeweihten Lebens oder kirchlich anerkannten geistlichen Bewegungen;
    • diözesane Priesteramtskandidaten;
    • Studierende, die sich auf die Diakonenweihe vorbereiten;
    • Priester und Diakone, die ihre theologische Bildung vertiefen wollen.
  2. Der Rektor kann Studierende, auch wenn sie nicht den Voraussetzungen des Absatz 1 entsprechen, zum ordentlichen oder außerordentlichen Studium zulassen, wenn er dies für angebracht erachtet und dadurch nicht Studierende, welche den Bedingungen des Absatz 1 entsprechen, vom Studium ausgeschlossen werden.
  3. Der Rektor kann Studierende, die kein ordentliches oder außerordentliches Studium absolvieren, sondern nur auf Zeit bestimmte Fächer zu belegen wünschen, als „Gaststudierende“ zulassen.

Konkret bedeutet das, dass alle, die nicht Ordensleute und Priesteramtskandidaten sind, ein Aufnahmegespräch mit dem Rektor führen, um zum Studium zugelassen zu werden: rektor@www.hochschule-heiligenkreuz.at bzw. 0043-2258-8703-550. Für die in Absatz 1 Genannten ist dieses Aufnahmegespräch nicht notwendig, da sie von einem kirchlichen Oberen bzw. Ordinarius an die Hochschule gesandt werden.

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