Studienberechtigungsprüfung

Studienberechtigungsprüfung

In Österreich gibt es für Studierende ohne Reifeprüfung die Möglichkeit, an einer staatlichen Universität die Studienberechtigungsprüfung abzulegen,

die den Zugang zum Studium als ordentlicher Studierender ermöglicht. Seit 2004 steht diese Möglichkeit allen EU-Bürgern (bzw. EWR-Bürger) offen. Die erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfung erlaubt den Zugang zu Theologischen Studien und den Diplomabschluss als „Magister theologiae“. Es ist naheliegend, dass jene Studierenden, die an der Hochschule Heiligenkreuz studieren wollen, die Studienberechtigungsprüfung an der Universität Wien ablegen.

Die Hochschule Heiligenkreuz steht im Einvernehmen mit der „Stelle für Studienzulassungen der Universität Wien“, zwei der fünf vorgeschriebenen Prüfungen (Griechisch und Latein) können an der Hochschule Heiligenkreuz abgelegt werden.

Informationen zur Studienberechtigungsprüfung

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