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Papst em. Benedikt XVI. und die Hochschule Heiligenkreuz
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Gemeinnützige Stiftung
Ihre Spenden an die Hochschule sind steuerlich absetzbar für jene, die in Österreich steuerpflichtig sind. Damit Ihre Spende von der Steuer abgesetzt werden kann, geben Sie uns bitte ihr Geburtsdatum, sowie Ihren Namen laut Meldezettel bekannt. Durch Ihre Spende helfen Sie uns sehr.
„Förderung Hochschule Heiligenkreuz“
IBAN: AT12 2020 5007 0016 3132
BLZ 20205 – Sparkasse Baden
BIC (S.W.I.F.T.): SPBDAT21
Ihre Spenden an die Hochschule sind steuerlich absetzbar für jene, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Eine Spendenbestätigung schickt der Förderkreis gerne zu. Wichtig ist, dass Sie auf dem Erlagschein Name und Adresse angeben oder diese uns mitteilen. Ihre Spende hilft uns sehr. Spendenbestätigung anfordern direkt über office@stift-heiligenkreuz.at.
„Förderkreis der Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz e.V.“
IBAN: DE20 7509 0300 0001 3863 79
BLZ 750 903 00 – Liga Bank EG
BIC (S.W.I.F.T.): GENODEF1M05
Für unsere Wohltäter und Förderer aus der Schweiz wurde ebenfalls ein Spendenkonto eingerichtet. Möge der Herr Ihnen alles vielfach vergelten, was Sie uns (wie anderen) an Hilfe erweisen, so bitten wir. Vielen Dank.
„Philosophisch-Theologische Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz“
IBAN: CH70 0900 0000 1581 0529 7
BLZ 750 903 00 – PostFinance
BIC (S.W.I.F.T.): POFICHBEXXX
Spenderbetreuung
+43 2258 8703 406
markus.dusek@hochschule-heiligenkreuz.at
Schreiben Sie:
Pater Johannes Paul Chavanne OCist
Wenn wir Sie noch nicht persönlich kennen, dann bitte auch kurze Infos zur eigenen Person und die Motivation für „Kloster auf Zeit“
... jeden Dienstag LIVE! Wir beten viel und natürlich auch gerne für die Menschen, die uns darum bitten! Das ist unsere Hauptaufgabe als Mönche. Und auch wir bitten alle, die mit uns verbunden sind für uns und unseren Aufgaben und für die uns anvertrauten Menschen zu beten. Beten heißt das Herz für Gott uns Sein wunderbares Wirken zu öffnen.
In Österreich gibt es für Studierende ohne Reifeprüfung die Möglichkeit, an einer staatlichen Universität die Studienberechtigungsprüfung abzulegen,
die den Zugang zum Studium als ordentlicher Studierender ermöglicht. Seit 2004 steht diese Möglichkeit allen EU-Bürgern (bzw. EWR-Bürger) offen. Die erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfung erlaubt den Zugang zu Theologischen Studien und den Diplomabschluss als „Magister theologiae“. Es ist naheliegend, dass jene Studierenden, die an der Hochschule Heiligenkreuz studieren wollen, die Studienberechtigungsprüfung an der Universität Wien ablegen.
Die Hochschule Heiligenkreuz steht im Einvernehmen mit der „Stelle für Studienzulassungen der Universität Wien“, zwei der fünf vorgeschriebenen Prüfungen (Griechisch und Latein) können an der Hochschule Heiligenkreuz abgelegt werden.
Wir halten Sie auf dem Laufendem. Mit Absenden dieses Formulars erkläre ich mich einverstanden, dass mich Stift Heiligenkreuz, die Hochschule Heiligenkreuz und der Be&Be Verlag auf dem Laufenden halten. Ihre Daten werden nicht an Dritte übermittelt.