Mitteilungen vom 13.10.2010. – Bei einer kurzen Hörerversammlung am 12. Okt. 2010 mit dem Rektor wurde Folgendes besprochen, das der Rektor hiermit mitteilt:
1. Bitte Cafeteria und Studienbibliothek in Ordnung zu halten. Für das Abwaschen in der Cafeteria sind die Studierenden selbst zuständig.
2. Bitte das Sekretariat nur nach vorherigem Anklopfen betreten und nur einzeln. Bürozeiten sind von 8-12 Uhr.
3. Wer ein Fachprüfungszeugnis für Hebräisch nach der Alten Ordnung hat, dem wird es für die PM02 (Vorlesung 014 und 015 mit 5 ECTS) angerechnet.
4. Der Internetzugang wird so geregelt, dass man vom Internet von überallher auf das digitale Skriptenarchiv zugreifen kann. Zugang wird nur mit Passwort für inskribierte Studierende möglich sein.
5. Frau Anna-Lena Stricker wird im Auftrag der Hochschule einen offiziellen Skriptendienst übernehmen und das digitale Archiv der Skripten verwalten. Sie wird die Skripten von den Lehrenden einfordern, beschriften, verwalten, sortieren, speichern, versenden usw… Die Hörervertreter sind hier um Kooperation gebeten.
6. Am 7. Dezember ist ein Festakt für den ehem. Dekan Prof. P. Dr. Augustinus Fenz anlässlich des 75. Geburtstages (8.12.) geplant, die Studenten sind eingeladen, sich Ideen zu machen, wie man diese Feier künstlerisch, schauspielerisch, musikalisch und feierlich gestalten kann.
7. Proseminararbeiten und Seminararbeiten müssen zwar dem Professor schriftlich abgegeben werden, dem Sekretariat sind sie aber nur mehr digital zu übermitteln.
8. Bitte die (neuen) Lehrenden auch menschlich liebevoll aufzunehmen, weil sie ja nur um Gottes Lohn bei uns unterrichten. Die Communio zwischen Lehrenden und Studierenden ist das Proprium unserer Hochschule.
9. Abwesenheitsregeln: a.) Wer einzelne Lehrveranstaltungen nicht besuchen kann, entschuldigt sich in geeigneter Form beim Professor. b.) Wer 2 Tage oder länger nicht am Studienbetrieb teilnehmen kann, teilt dies vorher dem Sekretariat mittels Ansuchen mit. Gibt es einen Studienverantwortlichen (Leopoldinum, Junioren von Heiligenkreuz, Ordensobere), so möge dieser das Ansuchen durch seine Unterschrift bestätigen.
10. Wer im Rahmen des Schulpraktikums im Hochschullehrganges Religionspädagogik an Vorlesungen nicht teilnehmen kann, ist automatisch entschuldigt.