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Ihre Spenden an die Hochschule sind steuerlich absetzbar für jene, die in Österreich steuerpflichtig sind. Damit Ihre Spende von der Steuer abgesetzt werden kann, geben Sie uns bitte ihr Geburtsdatum, sowie Ihren Namen laut Meldezettel bekannt. Durch Ihre Spende helfen Sie uns sehr.
„Förderung Hochschule Heiligenkreuz“
IBAN: AT12 2020 5007 0016 3132
BLZ 20205 – Sparkasse Baden
BIC (S.W.I.F.T.): SPBDAT21
Ihre Spenden an die Hochschule sind steuerlich absetzbar für jene, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Eine Spendenbestätigung schickt der Förderkreis gerne zu. Wichtig ist, dass Sie auf dem Erlagschein Name und Adresse angeben oder diese uns mitteilen. Ihre Spende hilft uns sehr. Spendenbestätigung anfordern direkt über office@stift-heiligenkreuz.at.
„Förderkreis der Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz e.V.“
IBAN: DE20 7509 0300 0001 3863 79
BLZ 750 903 00 – Liga Bank EG
BIC (S.W.I.F.T.): GENODEF1M05
Für unsere Wohltäter und Förderer aus der Schweiz wurde ebenfalls ein Spendenkonto eingerichtet. Möge der Herr Ihnen alles vielfach vergelten, was Sie uns (wie anderen) an Hilfe erweisen, so bitten wir. Vielen Dank.
„Philosophisch-Theologische Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz“
IBAN: CH70 0900 0000 1581 0529 7
BLZ 750 903 00 – PostFinance
BIC (S.W.I.F.T.): POFICHBEXXX
Spenderbetreuung
+43 2258 8703 406
markus.dusek@hochschule-heiligenkreuz.at
Schreiben Sie:
Pater Johannes Paul Chavanne OCist
Wenn wir Sie noch nicht persönlich kennen, dann bitte auch kurze Infos zur eigenen Person und die Motivation für „Kloster auf Zeit“
... jeden Dienstag LIVE! Wir beten viel und natürlich auch gerne für die Menschen, die uns darum bitten! Das ist unsere Hauptaufgabe als Mönche. Und auch wir bitten alle, die mit uns verbunden sind für uns und unseren Aufgaben und für die uns anvertrauten Menschen zu beten. Beten heißt das Herz für Gott uns Sein wunderbares Wirken zu öffnen.
Die mit hierarchischen Organen ausgestattete Gesellschaft und der geheimnisvolle Leib Christi, die sichtbare Versammlung und die geistliche Gemeinschaft, die irdische Kirche und die mit himmlischen Gaben beschenkte Kirche sind nicht als zwei verschiedene Größen zu betrachten, sondern bilden eine einzige komplexe Wirklichkeit, die aus menschlichem und göttlichem Element zusammenwächst“ (LG 8,1). Zu dieser einzigen komplexen Wirklichkeit gehört wesentlich die Dimension des Rechtes, die der Kirche und ihren Gliedern hilft jene Ziele zu erreichen, die ihr von Christus aufgegeben sind. Die Kanonistik versteht sich demnach als theologische Disziplin, die sich primär juristischer Methoden bedient.
Auch für die Kirche gilt als rechtlich verfasste Gemeinschaft, dass der Gegenbegriff zu „Recht“ nicht die „Liebe“ ist, sondern eher die „Willkür“. Wo es kein Recht gibt, da kann auch kein Unrecht angeklagt werden. Und wo es kein Recht gibt, da setzt sich meist nicht derjenige durch, der die größere Liebe hat, sondern der Stärkere.
Insofern sollen die Studierenden befähigt werden, sich die wesentlichen Inhalte der Rechtsordnung der katholischen Kirche unter Berücksichtigung ihrer theologischen Verortung sowie ihrer praktischen Funktion anzueignen.
Die Schwerpunkte des Lehrstuhls sind:
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