04. Institut für Kirchengeschichte und Kirchenrecht

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„Die mit hierarchischen Organen ausgestattete Gesellschaft und der geheimnisvolle Leib Christi, die sichtbare Versammlung und die geistliche Gemeinschaft, die irdische Kirche und die mit himmlischen Gaben beschenkte Kirche sind nicht als zwei verschiedene Größen zu betrachten, sondern bilden eine einzige komplexe Wirklichkeit, die aus menschlichem und göttlichem Element zusammenwächst“ (LG 8,1). Zu dieser einzigen komplexen Wirklichkeit gehört wesentlich die Dimension des Rechtes, die der Kirche und ihren Gliedern hilft jene Ziele zu erreichen, die ihr von Christus aufgegeben sind. Die Kanonistik versteht sich demnach als theologische Disziplin, die sich primär juristischer Methoden bedient.

Im Zuge des Theologiestudiums werden die Quellen und theologische Grundlagen des Kirchenrechts gemeinsam erarbeitet, mit dem Ziel, Kompetenzen für die Rechtsanwendung des geltenden Rechts angesichts gegenwärtiger pastoraler und gesellschaftlicher Herausforderungen aufzubauen und zu stärken.
Der Schwerpunkt kirchenrechtlicher Forschung und Lehre an unserer Hochschule liegt gegenwärtig im Bereich der theologischen Grundlegung kirchlichen Rechts, des Ordensrechts, des Sakramentenrechts sowie des kirchlichen Sanktionsrechts.

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